Meldewesen
Wohnsitz in Hamburg anmelden: Fristen, Unterlagen, Sonderfälle
Die Wohnsitzanmeldung ist der erste Behördengang nach jedem Umzug – und der, an dem die meisten anderen Vorgänge hängen: Kfz-Zulassung, Kitagutschein, Bewohnerparkausweis.
Das Wichtigste in Kürze
- Frist
- Zwei Wochen nach dem Einzug, geregelt im Bundesmeldegesetz.
- Pflichtdokument
- Wohnungsgeberbestätigung – vom Vermieter, nicht vom Vormieter.
- Abmelden
- Innerhalb Deutschlands nicht nötig, beim Wegzug ins Ausland schon.
- Nebenwohnung
- Löst in Hamburg die Zweitwohnungsteuer aus, mit Ausnahmen.
Die Frist und was sie wirklich bedeutet
Das Bundesmeldegesetz verlangt die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug. Maßgeblich ist der tatsächliche Einzug, nicht der Vertragsbeginn und nicht die Schlüsselübergabe.
In der Praxis kollidiert diese Frist mit den Terminwartezeiten in den Kundenzentren. Die Verwaltung berücksichtigt das üblicherweise, wenn der Termin nachweislich innerhalb der Frist gebucht wurde und nur später stattfindet – die Buchungsbestätigung sollte man deshalb aufheben.
Welche Unterlagen Sie brauchen
- Ausweisdokument jeder anzumeldenden Person – Personalausweis oder Reisepass, bei Kindern die Geburtsurkunde oder ein Kinderreisepass.
- Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz, ausgefüllt und unterschrieben von der Vermieterin oder dem Vermieter beziehungsweise der Hausverwaltung.
- Bei Familien: Heiratsurkunde oder Geburtsurkunden, wenn erstmals ein gemeinsamer Haushalt angemeldet wird.
- Bei Bevollmächtigung: schriftliche Vollmacht und Ausweiskopie der vertretenen Person.
Die Wohnungsgeberbestätigung im Detail
Sie ist der Punkt, an dem die meisten Anmeldungen scheitern. Auf ihr müssen Name und Anschrift des Wohnungsgebers, die Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen aller einziehenden Personen stehen. Ein Mietvertrag genügt nicht, weil er das tatsächliche Einzugsdatum nicht bestätigt.
Wer in eine Wohngemeinschaft zieht, in der der Hauptmieter als Untervermieter auftritt, braucht die Bestätigung von diesem – er ist dann Wohnungsgeber im Sinne des Gesetzes. Bei Eigentumswohnungen bestätigt man sich als Eigentümerin selbst.
Haupt- und Nebenwohnung
Wer mehrere Wohnungen in Deutschland hat, muss eine davon als Hauptwohnung bestimmen. Das Gesetz definiert die Hauptwohnung als die vorwiegend genutzte Wohnung – bei Verheirateten und Familien die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie.
Für Hamburg hat das eine unmittelbare finanzielle Folge: Auf Nebenwohnungen erhebt die Stadt eine Zweitwohnungsteuer. Sie bemisst sich an der Nettokaltmiete und wird von der Steuerverwaltung veranlagt, sobald das Melderegister eine Nebenwohnung ausweist.
Wer ausgenommen ist
- Verheiratete oder in eingetragener Lebenspartnerschaft lebende Personen, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung halten, während die gemeinsame Hauptwohnung anderswo liegt.
- Bestimmte Fälle von Unterbringung, etwa in Einrichtungen der Jugendhilfe oder in therapeutischen Einrichtungen.
- Wohnungen, die aus rechtlichen Gründen keine eigene Wohnung im melderechtlichen Sinn sind.
Studierende sind nicht generell befreit. Wer in Hamburg studiert und hier eine Nebenwohnung hält, während die Hauptwohnung bei den Eltern bleibt, wird grundsätzlich steuerpflichtig – ein Grund, warum viele Studierende ihren Hauptwohnsitz nach Hamburg verlegen.
Sonderfälle
| Fall | Was gilt |
|---|---|
| Zuzug aus dem Ausland | Anmeldung wie im Inland; zusätzlich können ausländerrechtliche Pflichten bestehen |
| Wegzug ins Ausland | Abmeldung erforderlich, frühestens eine Woche vor dem Auszug |
| Umzug innerhalb Hamburgs | Ummeldung, dieselbe Frist, dieselben Unterlagen |
| Wohnungslosigkeit | Anmeldung über eine Behelfsanschrift ist möglich; Beratung über die Fachstellen |
| Umzug ins Pflegeheim | Meldepflicht besteht; die Einrichtung stellt die Wohnungsgeberbestätigung aus |
Häufige Fragen
- Was kostet die Anmeldung?
- Die reine An- oder Ummeldung ist gebührenfrei. Kosten entstehen nur für Zusatzleistungen wie Meldebescheinigungen oder für die gleichzeitige Änderung von Ausweisdokumenten.
- Muss ich die Adresse im Personalausweis ändern lassen?
- Ja, die Anschrift auf dem Ausweis wird bei der Anmeldung aktualisiert. Das geschieht im selben Termin durch Aufbringen eines neuen Adressaufklebers – ein neues Dokument ist dafür nicht nötig.
- Kann ich mich online anmelden?
- Die elektronische Wohnsitzanmeldung wird schrittweise ausgerollt und setzt einen Ausweis mit aktivierter Online-Funktion samt PIN voraus. Ob sie für Ihren Fall bereitsteht, zeigt der Hamburg Service.
- Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?
- Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Bußgeld verhängt werden kann. In der Praxis wird das bei kurzer Überschreitung und nachweislich gebuchtem Termin selten verfolgt.
Quellen und weiterführende Stellen
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