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Hamburg

Elbmeldung

Hamburger Stadtzeitung · Nachrichten, Wegweiser und Hintergrund aus den sieben Bezirken

Wohnungsmarkt

Wohnungssuche in Hamburg: Was wirklich funktioniert

Auf eine ausgeschriebene Wohnung in einem gefragten Viertel kommen dreistellige Bewerberzahlen. Wer trotzdem etwas findet, nutzt meistens nicht die offensichtlichen Wege.

Redaktion Elbmeldung · Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Ausgangslage
Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich, besonders im inneren Stadtgebiet.
Geförderter Wohnraum
Ein erheblicher Teil des Bestands ist gebunden – Zugang über den Wohnberechtigungsschein.
Genossenschaften
Hamburg hat eine der stärksten Genossenschaftslandschaften Deutschlands.
Vorbereitung
Vollständige Unterlagen entscheiden häufiger als das Anschreiben.

Die vier Wege in eine Wohnung

WegZugangRealistische Wartezeit
Freier Markt über PortaleOffen für alleWochen bis Monate, hohe Konkurrenz
Geförderter WohnraumWohnberechtigungsschein nötigMonate, je nach Dringlichkeitsstufe
WohnungsbaugenossenschaftenMitgliedschaft und AnteileOft Jahre, dafür sehr sichere Mietverhältnisse
Städtische WohnungsgesellschaftTeils gefördert, teils freiUnterschiedlich, Anmeldung lohnt früh

Der häufigste Fehler ist, sich auf den ersten Weg zu beschränken. Die anderen drei erfordern Vorlauf – und genau deshalb bewerben sich dort weniger Menschen.

Genossenschaften: der unterschätzte Weg

Hamburg hat eine ungewöhnlich dichte Genossenschaftslandschaft. Diese Unternehmen gehören ihren Mitgliedern, sind nicht gewinnorientiert und vermieten typischerweise unter dem Marktniveau – mit praktisch unkündbaren Nutzungsverhältnissen.

Der Preis dafür ist Zeit und Kapital: Man wird Mitglied, zeichnet Geschäftsanteile und steht dann auf einer Warteliste. Die Anteile sind eine Einlage, kein verlorener Betrag – sie werden beim Austritt zurückgezahlt.

Wer neu nach Hamburg zieht, sollte sich am ersten Tag bei mehreren Genossenschaften anmelden, auch wenn die Wohnung fürs Erste anders gefunden wird. Die Wartezeit läuft ab Anmeldung, nicht ab Bedarf.

Die Bewerbungsmappe

Bei zwanzig Interessenten pro Besichtigung entscheidet nicht das nettere Anschreiben, sondern wer die Unterlagen vollständig dabei hat. Die Mappe sollte fertig sein, bevor die erste Besichtigung ansteht.

  • Selbstauskunft, vollständig ausgefüllt.
  • Einkommensnachweise der letzten drei Monate, bei Selbstständigen der letzte Steuerbescheid oder eine betriebswirtschaftliche Auswertung.
  • Bonitätsauskunft, nicht älter als wenige Monate.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters.
  • Kopie des Ausweisdokuments.
  • Bei Studierenden oder Auszubildenden: Bürgschaft oder Einkommensnachweis der Bürgen.

Wo man abseits der Portale sucht

  1. Genossenschaften und städtische Wohnungsgesellschaft direkt – viele Wohnungen erscheinen nie in einem Portal.
  2. Aushänge in Hausfluren, Bäckereien und Supermärkten in den Zielvierteln. Klingt altmodisch, funktioniert in den äußeren Bezirken weiterhin.
  3. Nachbarschaftsplattformen und Stadtteilgruppen.
  4. Direktanfrage bei Hausverwaltungen, die im gewünschten Viertel Objekte betreuen.
  5. Zwischenmiete und Nachmieterlösungen über Bekannte – der mit Abstand erfolgreichste Kanal.
  6. Suchradius erweitern: Die äußeren Bezirke und das direkte Umland sind mit dem Nahverkehr gut angebunden und deutlich entspannter.

Vorsicht bei diesen Angeboten

  • Vorkasse vor Besichtigung – bei seriösen Vermietungen gibt es das nicht.
  • Schlüsselübergabe per Post oder Kurier gegen Vorauszahlung.
  • Angebote deutlich unter Marktniveau in Toplagen, verbunden mit Zeitdruck.
  • Vermieter, die angeblich im Ausland sind und deshalb nicht besichtigen können.
  • Aufforderung, Geld über Bargeldtransferdienste zu senden.

Die Grundregel ist einfach: Vor der Besichtigung fließt kein Geld, und die Kaution wird erst nach Vertragsunterzeichnung fällig – höchstens drei Nettokaltmieten, in Raten zahlbar.

Häufige Fragen

Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten. Sie darf in drei gleichen Monatsraten gezahlt werden, die erste bei Mietbeginn.
Wer zahlt den Makler?
Bei der Vermietung von Wohnraum gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, zahlt ihn. Für Mietinteressenten entstehen in aller Regel keine Provisionskosten.
Lohnt sich ein Wohnberechtigungsschein?
Wenn das Einkommen innerhalb der Grenzen liegt, fast immer. Er öffnet einen großen, sonst unzugänglichen Teil des Bestands und kostet wenig.
Wie schnell muss ich mich nach einer Besichtigung melden?
Am selben Tag. Bei hoher Konkurrenz werden Entscheidungen oft innerhalb von 24 bis 48 Stunden getroffen.

Quellen und weiterführende Stellen

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