Weiterbildung
Weiterbildung in Hamburg: Anbieter, Förderung, Bildungsurlaub
Weiterbildung scheitert selten am Angebot und meistens an zwei Fragen: Wer zahlt, und wann soll das stattfinden. Für beides gibt es in Hamburg geregelte Antworten.
Das Wichtigste in Kürze
- Bildungsurlaub
- Hamburg hat ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz mit Anspruch auf Freistellung.
- Breitester Anbieter
- Die Volkshochschule Hamburg mit Standorten in allen Bezirken.
- Aufstieg
- Kammerabschlüsse wie Meister oder Fachwirt werden über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert.
- Anerkennung
- Ob eine Veranstaltung als Bildungsurlaub gilt, muss vorher anerkannt sein.
Wer in Hamburg Weiterbildung anbietet
| Anbieter | Schwerpunkt |
|---|---|
| Volkshochschule Hamburg | Sprachen, Beruf, Gesundheit, Grundbildung, Schulabschlüsse |
| Handelskammer und Handwerkskammer | Aufstiegsfortbildung, Meister, Fachwirt, Sachkundenachweise |
| Hochschulen | Berufsbegleitende Master, Zertifikatskurse, Kontaktstudium |
| Träger der Arbeitsförderung | Umschulungen und geförderte Qualifizierungen |
| Freie und betriebliche Anbieter | IT, Projektmanagement, Führung, Fachthemen |
| Bücherhallen | Digitale Lernplattformen und Kurse über den Bibliotheksausweis |
Die Volkshochschule ist dabei mehr als Abendkurse. Sie führt auch zu nachgeholten Schulabschlüssen und bietet Grundbildungsangebote für Erwachsene, die Lesen und Schreiben nachlernen – ein Bereich, der öffentlich wenig sichtbar ist und einen erheblichen Teil der Arbeit ausmacht.
Bildungsurlaub: der Anspruch und seine Bedingungen
Hamburg gehört zu den Bundesländern mit einem eigenen Bildungsurlaubsgesetz. Beschäftigte haben danach Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung – üblicherweise mehrere Tage pro Jahr, mit der Möglichkeit, Ansprüche zusammenzufassen.
Was Sie beachten müssen
- Die Veranstaltung muss als Bildungsurlaub anerkannt sein. Das ist eine formale Anerkennung, die der Anbieter beantragt – sie steht in der Kursbeschreibung.
- Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Die Frist ergibt sich aus dem Gesetz; sechs Wochen Vorlauf sind ein sicherer Wert.
- Der Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen oder verschieben, nicht aber grundlos verweigern.
- Der Anspruch entsteht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer.
Wer die Weiterbildung bezahlt
- Aufstiegsfortbildungen zu Kammerabschlüssen werden über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert – mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, teils mit Erlass bei bestandener Prüfung.
- Die Bundesagentur für Arbeit fördert Qualifizierungen, wenn sie die Beschäftigungsfähigkeit sichern oder eine Arbeitslosigkeit beenden. Zentrales Instrument ist der Bildungsgutschein.
- Für Beschäftigte in Unternehmen gibt es Förderprogramme zur betrieblichen Weiterbildung, deren Umfang von Betriebsgröße und Qualifikationsniveau abhängt.
- Hamburg legt eigene Landesprogramme auf, deren Zuschnitt sich ändert – die Weiterbildungsberatung der Stadt kennt den aktuellen Stand.
- Weiterbildungskosten sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzbar, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht.
Der praktische Rat lautet in fast allen Fällen: erst beraten lassen, dann buchen. Viele Förderungen setzen voraus, dass die Bewilligung vor Kursbeginn vorliegt – wer zuerst bezahlt, verliert den Anspruch.
Weiterbildung im öffentlichen Dienst
Beschäftigte der Stadt haben eigene Fortbildungsstrukturen. Das Zentrum für Aus- und Fortbildung der Freien und Hansestadt Hamburg deckt Verwaltungsthemen, Führung, Recht und Digitalisierung ab; die Polizei bildet an ihrer eigenen Akademie fort.
Für Beamtinnen und Beamte ist Fortbildung nicht nur Angebot, sondern teilweise Pflicht: Beförderungen und Aufstiegsverfahren setzen absolvierte Qualifizierungen voraus. Die Freistellung dafür erfolgt im Rahmen des Dienstes und braucht keinen Bildungsurlaub.
Häufige Fragen
- Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
- Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz sieht einen jährlichen Anspruch vor, der sich unter bestimmten Voraussetzungen über zwei Jahre zusammenfassen lässt. Den geltenden Umfang nennt das Gesetz in seiner aktuellen Fassung.
- Gilt Bildungsurlaub auch in der Ausbildung?
- Für Auszubildende gelten Sonderregelungen; ein Teil des Anspruchs ist auf politische Bildung beschränkt. Die Einzelheiten regelt das Gesetz.
- Kann mein Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
- Nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn zu viele Beschäftigte gleichzeitig Freistellung beantragen. Eine Ablehnung muss begründet werden.
- Wo bekomme ich eine unabhängige Beratung?
- Die Weiterbildungsberatung der Stadt und die Beratungsstellen der Kammern beraten kostenfrei und anbieterunabhängig zu Angeboten und Fördermöglichkeiten.
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