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Weiterbildung

Weiterbildung in Hamburg: Anbieter, Förderung, Bildungsurlaub

Weiterbildung scheitert selten am Angebot und meistens an zwei Fragen: Wer zahlt, und wann soll das stattfinden. Für beides gibt es in Hamburg geregelte Antworten.

Redaktion Elbmeldung · Veröffentlicht am · 3 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Bildungsurlaub
Hamburg hat ein eigenes Bildungsurlaubsgesetz mit Anspruch auf Freistellung.
Breitester Anbieter
Die Volkshochschule Hamburg mit Standorten in allen Bezirken.
Aufstieg
Kammerabschlüsse wie Meister oder Fachwirt werden über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert.
Anerkennung
Ob eine Veranstaltung als Bildungsurlaub gilt, muss vorher anerkannt sein.

Wer in Hamburg Weiterbildung anbietet

AnbieterSchwerpunkt
Volkshochschule HamburgSprachen, Beruf, Gesundheit, Grundbildung, Schulabschlüsse
Handelskammer und HandwerkskammerAufstiegsfortbildung, Meister, Fachwirt, Sachkundenachweise
HochschulenBerufsbegleitende Master, Zertifikatskurse, Kontaktstudium
Träger der ArbeitsförderungUmschulungen und geförderte Qualifizierungen
Freie und betriebliche AnbieterIT, Projektmanagement, Führung, Fachthemen
BücherhallenDigitale Lernplattformen und Kurse über den Bibliotheksausweis

Die Volkshochschule ist dabei mehr als Abendkurse. Sie führt auch zu nachgeholten Schulabschlüssen und bietet Grundbildungsangebote für Erwachsene, die Lesen und Schreiben nachlernen – ein Bereich, der öffentlich wenig sichtbar ist und einen erheblichen Teil der Arbeit ausmacht.

Bildungsurlaub: der Anspruch und seine Bedingungen

Hamburg gehört zu den Bundesländern mit einem eigenen Bildungsurlaubsgesetz. Beschäftigte haben danach Anspruch auf bezahlte Freistellung für anerkannte Weiterbildung – üblicherweise mehrere Tage pro Jahr, mit der Möglichkeit, Ansprüche zusammenzufassen.

Was Sie beachten müssen

  1. Die Veranstaltung muss als Bildungsurlaub anerkannt sein. Das ist eine formale Anerkennung, die der Anbieter beantragt – sie steht in der Kursbeschreibung.
  2. Der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden. Die Frist ergibt sich aus dem Gesetz; sechs Wochen Vorlauf sind ein sicherer Wert.
  3. Der Arbeitgeber kann aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen oder verschieben, nicht aber grundlos verweigern.
  4. Der Anspruch entsteht erst nach einer Mindestbeschäftigungsdauer.

Wer die Weiterbildung bezahlt

  • Aufstiegsfortbildungen zu Kammerabschlüssen werden über das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz gefördert – mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen, teils mit Erlass bei bestandener Prüfung.
  • Die Bundesagentur für Arbeit fördert Qualifizierungen, wenn sie die Beschäftigungsfähigkeit sichern oder eine Arbeitslosigkeit beenden. Zentrales Instrument ist der Bildungsgutschein.
  • Für Beschäftigte in Unternehmen gibt es Förderprogramme zur betrieblichen Weiterbildung, deren Umfang von Betriebsgröße und Qualifikationsniveau abhängt.
  • Hamburg legt eigene Landesprogramme auf, deren Zuschnitt sich ändert – die Weiterbildungsberatung der Stadt kennt den aktuellen Stand.
  • Weiterbildungskosten sind steuerlich als Werbungskosten oder Betriebsausgaben ansetzbar, wenn ein beruflicher Zusammenhang besteht.

Der praktische Rat lautet in fast allen Fällen: erst beraten lassen, dann buchen. Viele Förderungen setzen voraus, dass die Bewilligung vor Kursbeginn vorliegt – wer zuerst bezahlt, verliert den Anspruch.

Weiterbildung im öffentlichen Dienst

Beschäftigte der Stadt haben eigene Fortbildungsstrukturen. Das Zentrum für Aus- und Fortbildung der Freien und Hansestadt Hamburg deckt Verwaltungsthemen, Führung, Recht und Digitalisierung ab; die Polizei bildet an ihrer eigenen Akademie fort.

Für Beamtinnen und Beamte ist Fortbildung nicht nur Angebot, sondern teilweise Pflicht: Beförderungen und Aufstiegsverfahren setzen absolvierte Qualifizierungen voraus. Die Freistellung dafür erfolgt im Rahmen des Dienstes und braucht keinen Bildungsurlaub.

Häufige Fragen

Wie viele Tage Bildungsurlaub stehen mir zu?
Das Hamburgische Bildungsurlaubsgesetz sieht einen jährlichen Anspruch vor, der sich unter bestimmten Voraussetzungen über zwei Jahre zusammenfassen lässt. Den geltenden Umfang nennt das Gesetz in seiner aktuellen Fassung.
Gilt Bildungsurlaub auch in der Ausbildung?
Für Auszubildende gelten Sonderregelungen; ein Teil des Anspruchs ist auf politische Bildung beschränkt. Die Einzelheiten regelt das Gesetz.
Kann mein Arbeitgeber Bildungsurlaub ablehnen?
Nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn zu viele Beschäftigte gleichzeitig Freistellung beantragen. Eine Ablehnung muss begründet werden.
Wo bekomme ich eine unabhängige Beratung?
Die Weiterbildungsberatung der Stadt und die Beratungsstellen der Kammern beraten kostenfrei und anbieterunabhängig zu Angeboten und Fördermöglichkeiten.

Quellen und weiterführende Stellen

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