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Hamburg

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Engagement

Ehrenamt in Hamburg: Wo man anfangen kann

Ehrenamtliches Engagement scheitert selten am Willen und häufig daran, dass man nicht weiß, wo man fragen soll. In Hamburg gibt es dafür feste Anlaufstellen.

Redaktion Elbmeldung · Veröffentlicht am · 2 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Zentral
Freiwilligenagenturen vermitteln zwischen Interessierten und Einsatzstellen.
Absicherung
Ehrenamtliche sind im Rahmen ihrer Tätigkeit in der Regel unfall- und haftpflichtversichert.
Nachweis
Viele Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen setzen ein erweitertes Führungszeugnis voraus.
Anerkennung
Hamburg gibt eine Ehrenamtskarte mit Vergünstigungen aus.

Wo Engagement gebraucht wird

  • Katastrophen- und Bevölkerungsschutz: Freiwillige Feuerwehr, Technisches Hilfswerk, Hilfsorganisationen im Sanitätsdienst.
  • Soziale Arbeit: Besuchsdienste, Hausaufgabenhilfe, Lesepaten, Begleitung älterer Menschen.
  • Sport: Übungsleitung, Vorstandsarbeit, Betreuung im Vereinsbetrieb.
  • Kultur: Museumsdienste, Festivalorganisation, Stadtteilkulturzentren.
  • Umwelt und Natur: Pflegeeinsätze, Umweltbildung, Gewässerschutz.
  • Migration und Integration: Sprachbegleitung, Behördenbegleitung, Patenschaften.
  • Nachbarschaft: Stadtteilinitiativen, Quartiersgärten, Repair-Cafés.

Der Bedarf ist in fast allen Feldern größer als das Angebot an Freiwilligen – besonders bei Tätigkeiten, die regelmäßige Termine erfordern statt punktueller Einsätze.

Wie man eine passende Stelle findet

  1. Realistisch abschätzen, wie viel Zeit regelmäßig zur Verfügung steht. Ein Ehrenamt, das nach drei Monaten abgebrochen wird, hilft niemandem.
  2. Klären, ob der Einsatz mit Menschen, mit Organisation oder mit Handwerk zu tun haben soll – das grenzt das Feld schnell ein.
  3. Eine Freiwilligenagentur ansprechen. Sie kennen die Einsatzstellen und vermitteln passgenau statt nach Zufall.
  4. Ein Probeengagement vereinbaren. Seriöse Organisationen bieten das an.
  5. Vor der Zusage die Rahmenbedingungen klären: Einarbeitung, Ansprechperson, Versicherung, Auslagenerstattung.

Rechtliches und Absicherung

Ehrenamtliche Tätigkeit ist kein Arbeitsverhältnis, aber sie ist nicht ungeregelt. Drei Punkte sollte man vor dem Start kennen.

ThemaRegel
UnfallversicherungÜber den Träger oder die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt, sofern die Tätigkeit organisiert erfolgt
HaftpflichtSammelverträge der Träger; bei ungebundenem Engagement greift teils die Landesversicherung
AuslagenFahrtkosten und Material können erstattet werden, ohne dass daraus ein Entgelt wird
EhrenamtspauschaleSteuerfreibetrag für begünstigte Tätigkeiten bei gemeinnützigen Organisationen
FührungszeugnisBei Tätigkeiten mit Minderjährigen ist ein erweitertes Führungszeugnis vorgeschrieben

Anerkennung

Hamburg gibt eine Ehrenamtskarte aus, die regelmäßig und in nennenswertem Umfang Engagierten Vergünstigungen bei Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten verschafft. Die Voraussetzungen betreffen Dauer und Stundenumfang des Engagements.

Wichtiger als die Karte ist für viele die formale Bescheinigung: Ein Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit zählt in Bewerbungsverfahren, insbesondere im sozialen Bereich und im öffentlichen Dienst. Träger stellen solche Nachweise auf Anfrage aus.

Häufige Fragen

Bekomme ich für ein Ehrenamt Geld?
Nein, ehrenamtliche Tätigkeit ist unentgeltlich. Auslagen können erstattet werden, und für bestimmte Tätigkeiten gibt es steuerfreie Pauschalen – ein Entgelt ist beides nicht.
Kann ich mich engagieren, ohne mich langfristig zu binden?
Ja. Es gibt projektbezogene und punktuelle Einsätze, etwa bei Festivals, Pflegeaktionen oder Veranstaltungen. Freiwilligenagenturen vermitteln auch solche Formate.
Bin ich im Ehrenamt versichert?
In organisiertem Engagement in der Regel ja, über den Träger oder die gesetzliche Unfallversicherung. Bei ungebundenem Engagement lohnt die Nachfrage nach der Landesabsicherung.
Wie werde ich Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr?
Über die Wehr des eigenen Stadtteils. Es gibt Einführungsveranstaltungen, eine Grundausbildung und eine Probezeit; körperliche Eignung wird vorausgesetzt.

Quellen und weiterführende Stellen

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