Schule
Das Hamburger Schulsystem: Zwei Wege zum Abitur
Hamburg hat sich vom dreigliedrigen Schulsystem verabschiedet. Übrig geblieben sind zwei weiterführende Schulformen, die beide zum Abitur führen – nur in unterschiedlichem Tempo.
Das Wichtigste in Kürze
- Zweigliedrig
- Nach der Grundschule stehen Stadtteilschule und Gymnasium zur Wahl.
- Abitur
- Am Gymnasium nach zwölf, an der Stadtteilschule nach dreizehn Schuljahren.
- Grundschule
- Vier Jahre; die Entscheidung fällt am Ende von Klasse 4.
- Elternwille
- Die Schulformwahl liegt bei den Eltern, die Schule gibt eine Empfehlung ab.
Wie es zur Zweigliedrigkeit kam
Bis Anfang der 2010er-Jahre kannte Hamburg – wie die meisten Bundesländer – Hauptschule, Realschule und Gymnasium. Diese Struktur wurde zusammengeführt: Haupt- und Realschulen sowie Gesamtschulen gingen in der Stadtteilschule auf, das Gymnasium blieb bestehen.
Der Kern der Reform ist, dass beide Schulformen alle Abschlüsse anbieten. Die Entscheidung nach Klasse 4 legt damit nicht mehr fest, welchen Abschluss ein Kind erreichen kann, sondern auf welchem Weg und in welchem Tempo.
Ein Volksentscheid stoppte damals den weitergehenden Plan einer sechsjährigen Primarschule. Die Grundschule blieb deshalb bei vier Jahren – anders als in einigen anderen Ländern.
Die beiden weiterführenden Schulformen
| Merkmal | Stadtteilschule | Gymnasium |
|---|---|---|
| Abitur nach | 13 Schuljahren | 12 Schuljahren |
| Weitere Abschlüsse | Erster und mittlerer Schulabschluss, Fachhochschulreife | Mittlerer Schulabschluss auf dem Weg zum Abitur |
| Tempo | Mehr Zeit, stärker binnendifferenziert | Höheres Tempo, stärker fachsystematisch |
| Wiederholen | Kein Sitzenbleiben bis Klasse 10 | Wechsel bei nicht erfüllten Anforderungen möglich |
| Ganztag | Weit verbreitet, oft gebunden | Verbreitet, häufiger offen |
Die Stadtteilschule hat den breiteren Auftrag: Sie führt Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen und muss alle Abschlüsse abdecken. Das Gymnasium ist auf einen durchgehenden Weg zum Abitur ausgelegt.
Der Übergang nach Klasse 4
Am Ende der Grundschulzeit gibt die Schule eine Empfehlung ab, welche Schulform sie für geeignet hält. Die Entscheidung treffen die Eltern – die Empfehlung ist nicht bindend.
Weicht die Anmeldung von der Empfehlung ab, findet ein Beratungsgespräch statt. Auch danach bleibt die Entscheidung bei den Eltern. Das unterscheidet Hamburg von Ländern mit verbindlicher Grundschulempfehlung.
Wenn das Gymnasium nicht passt
Am Ende der Beobachtungsstufe wird geprüft, ob die Anforderungen des Gymnasiums erfüllt werden. Ist das nicht der Fall, wechseln Schülerinnen und Schüler an die Stadtteilschule. Dieser Wechsel ist im System vorgesehen und kein Ausnahmefall – der umgekehrte Weg ist bei entsprechenden Leistungen ebenfalls möglich.
Anmeldung und Schulwahl
- Anmeldezeitraum abwarten – er liegt im Winter vor dem Schuljahreswechsel und wird von der Schulbehörde bekannt gegeben.
- Wunschschulen benennen. Man meldet an einer Schule an und kann Zweit- und Drittwünsche angeben.
- Übersteigt die Nachfrage die Plätze, entscheidet ein Auswahlverfahren mit festgelegten Kriterien, darunter der Schulweg und Geschwisterkinder.
- Bescheid abwarten; bei Ablehnung greifen die angegebenen Alternativwünsche.
Was nach der Schule kommt
Mit dem ersten allgemeinbildenden Schulabschluss oder dem mittleren Schulabschluss stehen die dualen Ausbildungswege offen – im Handwerk, in der Industrie, im Handel und im öffentlichen Dienst.
Berufliche Schulen ergänzen das System. Sie führen die Berufsschulanteile der dualen Ausbildung durch, bieten aber auch vollzeitschulische Bildungsgänge an, mit denen sich Abschlüsse nachholen oder die Fachhochschulreife erwerben lässt.
Für den Einstieg in den öffentlichen Dienst ist relevant: Der mittlere Schulabschluss öffnet die Ausbildungswege der Laufbahngruppe 1, die Fachhochschulreife oder das Abitur die dualen Studiengänge der Laufbahngruppe 2.
Häufige Fragen
- Ist die Grundschulempfehlung bindend?
- Nein. In Hamburg entscheiden die Eltern über die Schulform. Bei einer Anmeldung entgegen der Empfehlung findet ein verpflichtendes Beratungsgespräch statt.
- Kann man an der Stadtteilschule Abitur machen?
- Ja, nach dreizehn Schuljahren. Die Stadtteilschule bietet eine eigene gymnasiale Oberstufe oder kooperiert mit anderen Schulen.
- Gibt es in Hamburg Sitzenbleiben?
- An der Stadtteilschule ist das Wiederholen bis Klasse 10 nicht vorgesehen. Am Gymnasium gibt es Leistungsanforderungen, deren Nichterfüllen zum Wechsel an die Stadtteilschule führen kann.
- Wie finde ich die Schulen in meiner Nähe?
- Die Schulbehörde stellt ein Verzeichnis aller Hamburger Schulen bereit, sortierbar nach Bezirk, Schulform und Profil.
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