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Ausbildung

Ausbildung und duales Studium in der Hamburger Verwaltung

Drei Wege führen in die allgemeine Verwaltung der Freien und Hansestadt Hamburg. Sie unterscheiden sich in Dauer, Status und darin, was am Ende auf dem Zeugnis steht.

Redaktion Elbmeldung · Veröffentlicht am · 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Drei Wege
Duale Berufsausbildung, Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1 und duales Bachelorstudium der Laufbahngruppe 2.
Dauer
Zwischen zwei und drei Jahren, je nach Weg.
Bewerbungsvorlauf
Die Verfahren starten in der Regel rund ein Jahr vor dem Ausbildungsbeginn.
Auswahlverfahren
Schriftlicher Test, Auswahlgespräch und je nach Weg ein Assessment-Teil.

Die drei Wege und was sie unterscheidet

Wer „Ausbildung bei der Stadt“ sucht, findet drei unterschiedliche Dinge, die im Alltag oft in einen Topf geworfen werden. Der Unterschied ist aber erheblich – er entscheidet über Status, Bezahlung und darüber, welche Stellen später überhaupt erreichbar sind.

WegDauerStatus während der AusbildungAbschluss
Verwaltungsfachangestellte/r3 JahreAuszubildende im TarifverhältnisAnerkannter Ausbildungsberuf (IHK-nah, Kammerprüfung)
Vorbereitungsdienst LG 1, zweites Einstiegsamt2 JahreBeamtenverhältnis auf WiderrufLaufbahnprüfung, Laufbahnbefähigung
Duales Bachelorstudium LG 2, erstes Einstiegsamt3 JahreBeamtenverhältnis auf WiderrufBachelor plus Laufbahnbefähigung

Der augenfälligste Unterschied: Zwei der drei Wege führen direkt in ein Beamtenverhältnis, einer nicht. Verwaltungsfachangestellte sind Tarifbeschäftigte – das ist keine schlechtere Variante, sondern eine andere. Sie arbeiten häufig in denselben Ämtern, an denselben Vorgängen, mit anderem Statusrecht.

Der Ausbildungsberuf: Verwaltungsfachangestellte

Die dreijährige duale Ausbildung wechselt zwischen Berufsschule und Einsätzen in Dienststellen. Inhaltlich geht es um das Handwerkszeug der Verwaltung: Verwaltungsverfahren, allgemeines Verwaltungsrecht, Haushalts- und Kassenwesen, Personalwesen sowie die Bearbeitung von Anträgen und Bescheiden.

Der Vorteil dieses Wegs liegt in der Breite. Wer die Ausbildung abgeschlossen hat, kann in nahezu jeder Fachbehörde und jedem Bezirksamt arbeiten, weil das Verfahrensrecht überall dasselbe ist. Der Nachteil: Für Ämter der Laufbahngruppe 2 braucht es später eine zusätzliche Qualifikation.

Was im Auswahlverfahren zählt

  • Ein solider mittlerer Schulabschluss – die Noten in Deutsch und Mathematik werden erfahrungsgemäß angesehen.
  • Ein schriftlicher Test mit Sprachverständnis, einfacher Mathematik und Logik.
  • Ein Gespräch, in dem konkrete Beispiele mehr zählen als Motivationsfloskeln.
  • Belastbarkeit im Umgang mit Publikum – ein erheblicher Teil der Arbeit ist Kundenkontakt.

Der Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1

Dieser Weg dauert zwei Jahre und endet mit der Laufbahnprüfung. Wer ihn geht, ist von Tag eins Beamtin oder Beamter auf Widerruf und bekommt Anwärterbezüge statt einer Ausbildungsvergütung.

Inhaltlich ist der Vorbereitungsdienst rechtslastiger als die Berufsausbildung. Verwaltungsrecht, Staats- und Verfassungsrecht, Kommunalrecht und Haushaltsrecht bilden den Kern, ergänzt um Verwaltungsbetriebswirtschaft und – zunehmend – Digitalisierung von Verwaltungsverfahren.

Das duale Bachelorstudium für die Laufbahngruppe 2

Der Weg in das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 führt über ein dreijähriges duales Studium mit Bachelorabschluss. Für die allgemeine Verwaltung wird dieses Studium in Hamburg im Bereich Public Management angeboten und wechselt zwischen Studienabschnitten und Praxisphasen in den Dienststellen.

Der Studienplan deckt Verwaltungsrecht und Staatsrecht deutlich tiefer ab als die kürzeren Wege und ergänzt sie um öffentliche Betriebswirtschaftslehre, Personalführung, Verwaltungsinformatik und Sozialwissenschaften. Die Praxisphasen sind so verteilt, dass Studierende mindestens zwei unterschiedliche Verwaltungsbereiche kennenlernen.

Wer sich bewerben kann

  • Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss.
  • Deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaats – für die Verbeamtung eine gesetzliche Voraussetzung.
  • Gesundheitliche Eignung, festgestellt durch eine amtsärztliche Untersuchung.
  • Kein Höchstalter im klassischen Sinn, aber Altersgrenzen bei der Verbeamtung – hier lohnt eine frühe Nachfrage.

Der eigentliche Filter ist das Auswahlverfahren. Neben dem schriftlichen Test gibt es in der Regel einen mündlichen Teil mit Gruppenübung und Einzelgespräch. Bewertet wird weniger Fachwissen als Struktur: ob jemand einen Sachverhalt sortieren, eine Position begründen und sie unter Widerspruch halten kann.

Zeitplan einer Bewerbung

  1. Rund zwölf Monate vor Ausbildungsbeginn: Ausschreibung erscheint, Bewerbungsportal öffnet.
  2. Etwa zwei bis drei Monate später: schriftlicher Test, meist als Gruppentermin.
  3. Danach: Auswahlgespräch beziehungsweise Assessment-Teil für die erfolgreichen Testteilnehmenden.
  4. Anschließend: amtsärztliche Untersuchung und Sicherheitsabfragen.
  5. Zum 1. August oder 1. September: Dienstbeginn beziehungsweise Studienstart.

Wer den Zeitpunkt verpasst, verliert ein ganzes Jahr – Nachrückverfahren gibt es, sie sind aber die Ausnahme. Das ist der häufigste vermeidbare Fehler bei Bewerbungen in den öffentlichen Dienst.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Verwaltungsausbildung ein Abitur?
Nein. Für die Ausbildung zur oder zum Verwaltungsfachangestellten und für den Vorbereitungsdienst der Laufbahngruppe 1 genügt ein mittlerer Schulabschluss. Erst das duale Bachelorstudium setzt Fachhochschulreife oder Abitur voraus.
Wird die Ausbildung bezahlt?
Ja, alle drei Wege sind vergütet. Auszubildende erhalten eine tarifliche Ausbildungsvergütung, Anwärterinnen und Anwärter erhalten Anwärterbezüge nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz.
Wo findet das duale Studium statt?
Das duale Bachelorstudium für die allgemeine Verwaltung wird in Hamburg im Bereich Public Management angeboten; die Praxisphasen laufen in Fachbehörden und Bezirksämtern. Die aktuell zuständige Hochschule und die Studienordnung stehen in der jeweiligen Ausschreibung.
Kann ich mich parallel auf mehrere Wege bewerben?
Grundsätzlich ja, die Verfahren sind getrennt. Sinnvoll ist es allerdings nur, wenn man die Unterschiede kennt – im Gespräch wird regelmäßig gefragt, warum genau dieser Weg.

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