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Grundlagen

Laufbahnen im Hamburger öffentlichen Dienst: Wer darf womit anfangen

Der Zugang zum Staatsdienst läuft nicht über Stellenprofile, sondern über Laufbahnen. Wer das System einmal verstanden hat, kann jede Hamburger Ausschreibung in dreißig Sekunden einordnen.

Redaktion Elbmeldung · Veröffentlicht am · 4 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

Zwei Laufbahngruppen
Hamburg gliedert die Beamtenlaufbahnen in Laufbahngruppe 1 und Laufbahngruppe 2, jeweils mit erstem und zweitem Einstiegsamt.
Alte Begriffe
Einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst sind die vier Vorgängerbezeichnungen – sie tauchen in Stellenanzeigen weiter auf.
Zugang
Der Schulabschluss entscheidet über das Einstiegsamt, nicht über die spätere Karrierehöhe.
Alternative
Ein großer Teil der Stellen bei der Stadt ist tariflich besetzt, nicht verbeamtet – dort gilt der TV-L.

Warum es überhaupt Laufbahnen gibt

In der Privatwirtschaft bewirbt man sich auf eine Stelle. Im öffentlichen Dienst bewirbt man sich zuerst in ein System hinein – und erst danach auf einen konkreten Dienstposten. Dieses System heißt Laufbahn, und es sortiert, welche Ämter jemand mit einer bestimmten Vorbildung überhaupt erreichen kann.

Der Gedanke dahinter ist alt und ziemlich unromantisch: Der Staat besetzt Stellen nicht nach Verhandlungsgeschick, sondern nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung. Damit das prüfbar bleibt, braucht es vergleichbare Zugangswege. Die Laufbahn ist genau das – ein standardisierter Nachweis, dass jemand für eine bestimmte Gruppe von Ämtern qualifiziert ist.

Für Bewerberinnen und Bewerber hat das einen praktischen Vorteil: Man muss nicht jede Ausschreibung einzeln interpretieren. Steht dort „Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt“, ist sofort klar, welcher Abschluss verlangt wird, welche Besoldungsgruppe am Anfang steht und welche Ämter langfristig erreichbar sind.

Die zwei Laufbahngruppen im Überblick

Hamburg hat – wie der Bund und die meisten Länder – die früheren vier Laufbahngruppen auf zwei zusammengefasst. Jede davon hat zwei Einstiegsämter. Vier Zugänge gibt es also weiterhin, sie heißen nur anders.

Zuordnung der Laufbahngruppen zu den früheren Bezeichnungen
Heutige BezeichnungFrühere BezeichnungTypische VorbildungTypischer Einstieg
Laufbahngruppe 1, erstes EinstiegsamtEinfacher DienstHauptschulabschlussEinfache Tätigkeiten, in Hamburg selten geworden
Laufbahngruppe 1, zweites EinstiegsamtMittlerer DienstMittlerer SchulabschlussZweijährige Ausbildung im Vorbereitungsdienst
Laufbahngruppe 2, erstes EinstiegsamtGehobener DienstAbitur oder FachhochschulreifeDuales Bachelorstudium, drei Jahre
Laufbahngruppe 2, zweites EinstiegsamtHöherer DienstMaster, Diplom oder StaatsexamenReferendariat beziehungsweise Vorbereitungsdienst

Wichtig ist der Unterschied zwischen Einstiegsamt und Endamt. Das Einstiegsamt beschreibt, wo jemand anfängt. Wie weit es nach oben geht, hängt von Beurteilungen, freien Stellen und Fortbildungen ab – und in begrenztem Umfang vom Aufstieg in die nächsthöhere Laufbahngruppe.

Was der Vorbereitungsdienst wirklich ist

Beamtinnen und Beamte werden nicht eingestellt, sie werden ausgebildet. Der Vorbereitungsdienst ist diese Ausbildung, und er hat eine Besonderheit: Man ist währenddessen bereits verbeamtet – auf Widerruf.

Das bringt drei Konsequenzen mit sich. Erstens gibt es Anwärterbezüge statt einer Ausbildungsvergütung. Zweitens gilt bereits das Beamtenrecht mit allen Pflichten, von der Amtsverschwiegenheit bis zur Pflicht zur vollen Hingabe an den Beruf. Drittens endet das Verhältnis automatisch mit dem Bestehen oder Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

Theorie und Praxis im Wechsel

Der Vorbereitungsdienst besteht immer aus zwei Teilen: fachtheoretischen Abschnitten an einer Bildungseinrichtung und berufspraktischen Abschnitten in den Dienststellen. Bei der allgemeinen Verwaltung heißt das: mehrere Monate Verwaltungsrecht, Staatsrecht, Haushaltsrecht und Verwaltungsbetriebswirtschaft, unterbrochen von Einsätzen in Bezirksämtern und Fachbehörden.

Diese Wechsel sind kein Nebenschauplatz. Die Praxisstationen entscheiden häufig darüber, in welchem Bereich jemand nach der Prüfung tatsächlich landet – wer dort auffällt, bekommt Angebote.

Beamtin oder Tarifbeschäftigte: der zweite große Unterschied

Neben der Laufbahnfrage steht eine zweite Weichenstellung: Wird die Stelle im Beamtenverhältnis oder im Tarifbeschäftigtenverhältnis besetzt? Die Freie und Hansestadt Hamburg beschäftigt beides in großem Umfang.

  • Beamtenverhältnis: Besoldung nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz, eigene Beihilfe- und Versorgungssysteme, kein Streikrecht, in der Regel Lebenszeitverbeamtung nach der Probezeit.
  • Tarifbeschäftigung: Entgelt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder, gesetzliche Sozialversicherung, Zusatzversorgung, normales Arbeitsrecht.
  • Hoheitliche Aufgaben – Polizeivollzug, Steuerverwaltung, Justiz – werden fast ausschließlich von Beamtinnen und Beamten wahrgenommen.
  • In IT, Technik, Planung und Verwaltungsunterstützung ist die tarifliche Beschäftigung der Regelfall.

Wie man die passende Ausschreibung findet

  1. Zuerst die Laufbahngruppe bestimmen: Welcher höchste Abschluss liegt vor? Er begrenzt das Einstiegsamt, nicht die Karriere.
  2. Dann entscheiden, ob eine Ausbildung gesucht wird oder eine Stelle für bereits Qualifizierte – das sind in Hamburg getrennte Verfahren mit unterschiedlichen Fristen.
  3. Bewerbungszeiträume prüfen: Ausbildungs- und Studienplätze bei der Stadt werden mit langem Vorlauf ausgeschrieben, häufig rund ein Jahr vor Dienstbeginn.
  4. Auf die Formulierung achten: „Vorbereitungsdienst“ bedeutet Ausbildung mit Verbeamtung auf Widerruf, „Einstellung“ bedeutet Besetzung eines vorhandenen Dienstpostens.

Häufige Fragen

Kann ich ohne Abitur in die Laufbahngruppe 2 kommen?
Ja, aber nicht direkt. Der Weg führt über den Aufstieg: Wer im zweiten Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 arbeitet, kann sich nach mehreren Dienstjahren und mit entsprechender Beurteilung für ein Aufstiegsverfahren qualifizieren. Ein zweiter Weg ist die Fachhochschulreife über die Erwachsenenbildung.
Ist die Verbeamtung nach der Ausbildung garantiert?
Nein. Nach bestandener Laufbahnprüfung folgt in der Regel eine Übernahme ins Beamtenverhältnis auf Probe, danach die Verbeamtung auf Lebenszeit. Beides setzt eine freie Planstelle und die gesundheitliche Eignung voraus.
Gilt in Hamburg der TVöD?
Nein. Hamburg ist Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, für Tarifbeschäftigte gilt deshalb der TV-L, nicht der TVöD der Kommunen und des Bundes.
Zählt eine Ausbildung aus einem anderen Bundesland?
Laufbahnbefähigungen anderer Länder werden in der Regel anerkannt, weil die Laufbahnstruktur bundesweit vergleichbar ist. Die Einzelheiten regelt das Hamburgische Beamtengesetz; bei Wechseln aus dem Ausland ist ein Anerkennungsverfahren nötig.

Quellen und weiterführende Stellen

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