Geld
Besoldung und Entgelt in Hamburg: Was den Unterschied macht
Zwei Beschäftigte am selben Schreibtisch können nach völlig unterschiedlichen Systemen bezahlt werden. Wer sich bewirbt, sollte den Unterschied kennen – er reicht weit über die Zahl auf dem Kontoauszug hinaus.
Das Wichtigste in Kürze
- Beamte
- Besoldung nach dem Hamburgischen Besoldungsgesetz, Landesrecht.
- Tarifbeschäftigte
- Entgelt nach dem TV-L, weil Hamburg zur Tarifgemeinschaft deutscher Länder gehört.
- Systematik
- Besoldungsgruppe beziehungsweise Entgeltgruppe legt die Höhe fest, Erfahrungsstufen erhöhen sie mit der Zeit.
- Achtung
- Konkrete Beträge ändern sich mit jeder Anpassung – immer die geltende Tabelle prüfen.
Zwei Systeme, ein Arbeitgeber
Die Freie und Hansestadt Hamburg bezahlt ihre Beschäftigten nach zwei getrennten Systemen. Beamtinnen und Beamte erhalten Besoldung, geregelt durch Landesgesetz. Tarifbeschäftigte erhalten Entgelt, geregelt durch einen Tarifvertrag, den die Länder gemeinsam mit den Gewerkschaften aushandeln.
Der Unterschied ist nicht nur formal. Besoldung ist einseitig gesetzlich festgelegt – der Gesetzgeber bestimmt sie, es gibt kein Streikrecht, dafür ein verfassungsrechtlich abgesichertes Alimentationsprinzip. Tarifentgelt wird verhandelt, mit allem was dazugehört: Tarifrunden, Warnstreiks, Ergebnisse mit Laufzeit.
Wie Besoldung aufgebaut ist
Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt und – je nach Situation – aus Zuschlägen und Zulagen zusammen. Das Grundgehalt ergibt sich aus zwei Koordinaten.
- Der Besoldungsgruppe: Sie beschreibt die Wertigkeit des Amtes. Die A-Besoldung reicht von den unteren Ämtern der Laufbahngruppe 1 bis in die Spitzenämter der Laufbahngruppe 2. Daneben stehen die B-Besoldung für Leitungsämter, die R-Besoldung für Richterinnen und Staatsanwälte und die W-Besoldung für Professuren.
- Der Erfahrungsstufe: Innerhalb einer Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit den Dienstjahren an. Die Stufen laufen automatisch, können bei herausragender Leistung vorgezogen und bei erheblichen Mängeln angehalten werden.
Was dazukommen kann
- Familienzuschlag, gestaffelt nach Familienstand und Kinderzahl – ein Kernstück des Alimentationsprinzips.
- Amtszulagen für bestimmte Funktionen.
- Erschwerniszulagen, etwa für Dienst zu ungünstigen Zeiten oder für besonders belastende Tätigkeiten.
- Bei Anwärterinnen und Anwärtern: Anwärterbezüge, teils ergänzt um Anwärtersonderzuschläge in Mangelberufen.
Wie Tarifentgelt aufgebaut ist
Beim TV-L funktioniert die Logik ähnlich, nur mit anderen Namen. Die Entgeltgruppe wird durch die Tätigkeit bestimmt, nicht durch den Abschluss – maßgeblich ist, welche Merkmale die Stelle nach der Entgeltordnung erfüllt. Innerhalb der Entgeltgruppe gibt es Stufen, die mit der Beschäftigungszeit steigen.
Ein häufiger Irrtum: Der Hochschulabschluss allein bestimmt die Eingruppierung nicht. Entscheidend ist die Bewertung der Stelle. Wer akademisch qualifiziert ist, aber auf einer niedriger bewerteten Stelle sitzt, wird nach dieser Stelle bezahlt.
Dafür gibt es beim TV-L Elemente, die die Besoldung nicht kennt: Jahressonderzahlung, betriebliche Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, und Zeitzuschläge nach Tarifvertrag.
Was am Ende wirklich zählt: die Nebenrechnung
Der Vergleich zwischen Besoldung und Tarifentgelt lässt sich nicht über die Bruttozahl führen. Vier Posten verschieben das Bild erheblich.
| Posten | Beamtenverhältnis | Tarifbeschäftigung |
|---|---|---|
| Krankenversicherung | Beihilfe plus private Restkostenversicherung | Gesetzliche Krankenversicherung mit Arbeitgeberanteil |
| Rentenversicherung | Keine Beiträge, dafür Beamtenversorgung | Beiträge zur gesetzlichen Rente plus Zusatzversorgung |
| Arbeitslosenversicherung | Keine Beiträge, kein Anspruch | Beiträge und Anspruch |
| Kündbarkeit | Praktisch ausgeschlossen nach Lebenszeitverbeamtung | Ordentliche Kündigung möglich, tariflich eingeschränkt |
Deshalb liegt das Nettoergebnis im Beamtenverhältnis bei gleichem Brutto meist höher – dem stehen aber private Krankenversicherungsbeiträge gegenüber, die im Alter steigen können, und eine deutlich geringere Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel.
Wo die geltenden Zahlen stehen
- Für die Besoldung: die vom Personalamt der Freien und Hansestadt Hamburg veröffentlichten Besoldungstabellen, jeweils mit Gültigkeitsdatum.
- Für Tarifbeschäftigte: die Entgelttabellen zum TV-L in der aktuellen Fassung.
- Für die Einordnung einer konkreten Stelle: die Ausschreibung selbst – sie nennt Besoldungs- oder Entgeltgruppe fast immer explizit.
- Für Anwärterbezüge: die Anlage zum Hamburgischen Besoldungsgesetz.
Häufige Fragen
- Verdiene ich als Beamter mehr als als Tarifbeschäftigter?
- Netto häufig ja, brutto nicht zwangsläufig. Der Unterschied entsteht vor allem durch die fehlenden Sozialversicherungsbeiträge und die Beihilfe. Dem stehen private Krankenversicherungskosten und geringere Flexibilität gegenüber.
- Steigt die Besoldung automatisch?
- Innerhalb der Besoldungsgruppe steigt das Grundgehalt mit den Erfahrungsstufen automatisch. Ein Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe setzt dagegen eine Beförderung und eine freie Planstelle voraus.
- Gilt in Hamburg ein Ballungsraumzuschlag?
- Hamburg regelt seine Besoldung als Landesgesetzgeber eigenständig; ob und in welcher Form regionale Komponenten vorgesehen sind, ergibt sich aus dem Hamburgischen Besoldungsgesetz in der geltenden Fassung.
- Was passiert mit meiner bisherigen Rente, wenn ich verbeamtet werde?
- Erworbene Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben bestehen und werden später separat ausgezahlt. Es gibt Regeln zur Anrechnung auf die Versorgung – das ist ein Fall für eine individuelle Beratung.
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